Trittbrettfahrer

Trittbrettfahrer
Nachäffer (umgangssprachlich)

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Trịtt|brett|fah|rer 〈m. 3; fig.〉 jmd., der von etwas profitiert, ohne selbst etwas zu tun

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Trịtt|brett|fah|rer, der (abwertend):
jmd., der an Unternehmungen anderer Anteil hat, davon zu profitieren versucht, ohne selbst etw. dafür zu tun:
mehrere T. wollten aus der Entführung Kapital schlagen.

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Trittbrettfahrer,
 
englisch Free Rider ['friː 'raɪdə], Nutznießer öffentlicher Güter, die darauf vertrauen, ein bereitgestelltes öffentliches Gut unentgeltlich nutzen zu können, da es dem Anbieter nicht möglich ist, einzelne (nicht zahlungswillige) Wirtschaftssubjekte von der Nutzung auszuschließen. Um Trittbrettfahrerverhalten zu unterbinden, wird die Bereitstellung öffentlicher Güter über Zwangsabgaben finanziert.
 
Trittbrettfahrerverhalten tritt auch bei der Organisation von Gruppeninteressen in einer pluralistischen Gesellschaft auf, da die Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden freiwillig ist. Der Trittbrettfahrer zieht aus der Tätigkeit bestimmter Organisationen Nutzen oder Vorteile, ohne selbst Beiträge zu zahlen. Im weiteren Sinn zählen z. B. Schwarzfahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schwarzhörer und -seher von Rundfunksendungen zu den Trittbrettfahrern, insofern sie sich - meist vorsätzlich - kosten- beziehungsweise beitragspflichtige Leistungen erschleichen.

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Trịtt|brett|fah|rer, der (abwertend): jmd., der an Unternehmungen anderer Anteil hat, davon zu profitieren versucht, ohne selbst etw. dafür zu tun: mehrere T. wollten aus der Entführung Kapital schlagen; Im Meer der musikalischen T., die im Mozart-Jahr mit wenig Profil auf Profit hoffen, eine echte Perle zu fischen, ist Glücksache (Spiegel 29, 1991, 171); auch T. (Streikbrecher) kamen in den Genuss der erstreikten Tarifverbesserungen; Ü Die meisten Opfer der Seuche starben nicht am Virus selbst, sondern an Bakterien, die sich als T. in den geschwächten Körpern ausbreiteten (Spiegel 16, 1999, 165).

Universal-Lexikon. 2012.

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